17. Die Vorinstanz entgegnete in ihrer Vernehmlassung vom 5. April 2023 im Wesentlichen, die BVD haben mit Schreiben vom 25. August 2022 gegenüber dem Beschwerdeführer insbesondere ausgeführt, das Thema Pflege im Freiheitsentzug habe in den letzten Jahren die Schweizer Vollzugslandschaft verändert und es gebe Institutionen, die den Bedarf an intensiver Pflegeleistung im Strafvollzug abdeckten. Gleichzeitig haben sie ihm Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Abweisung seines Gesuchs um Vollzugsaufschub zu äussern.