_ vom 16. August 2022 gewonnenen Erkenntnisse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen anbringen können. Weiter habe die Vorinstanz in ihren Erwägungen gerade diese Beweismittel verwendet, um die Rüge des Beschwerdeführers der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf ein faires Verfahren zu verneinen, weshalb offenkundig sei, dass elementare Verfahrensrechte des Beschwerdeführers sowohl durch die BVD als auch durch die Vorinstanz verletzt worden seien (pag. 1 ff.).