Auch ohne Gesuch um Akteneinsicht sei die Behörde gehalten, der betroffenen Person wichtige Beweismittel in Kopieform zuzustellen. Er habe keine konkreten Einwände gegen die von den BVD in Bezug auf den Bericht des PZ E.________ vom 16. August 2022 gewonnenen Erkenntnisse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen anbringen können.