8. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern am 29. März 2023 das vorliegende Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig wurde der Vorinstanz Gelegenheit geboten, innert Frist eine Stellungnahme einzureichen (pag. 21 f.).