7. Gegen diesen Entscheid der Vorinstanz erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. März 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Er beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die Rücküberweisung der Sache an die BVD zwecks Neubeurteilung, eventualiter die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie den Aufschub des Strafvollzugs um 6 Monate (pag. 1 ff.).