Mit Schreiben vom 13. April 2020 stellte der Beschwerdeführer ein weiteres Gesuch um Aufschub des Strafvollzugs aus gesundheitlichen Gründen (amtliche Akten BVD pag. 285). Am 25. August 2022 gewährten die BVD dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Abweisung des gestellten Gesuchs (amtliche Akten BVD pag. 335 f.). Der Beschwerdeführer nahm hierzu mit Schreiben vom 21. September 2022 Stellung (amtliche Akten BVD pag. 341 f.). Mit Verfügung vom 27. September 2022 wiesen die BVD das Gesuch des Beschwerdeführers um Vollzugsaufschub ab (amtliche Akten BVD pag. 346 ff.).