3. Gleichentags wurde der Beschwerdeführer mit einer neuen Aufgebots- und Vollzugsverfügung per 5. Dezember 2016 zum Haftantritt aufgeboten (amtliche Akten BVD pag. 162 f.). Aufgrund erneuter gesundheitlicher Beschwerden ersuchte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 um Verschiebung des Strafantritts um 4 Monate (amtliche Akten BVD pag. 173 f.). Dieses Aufschiebungsgesuch hiessen die BVD am 11. November 2016 gut (amtliche Akten BVD pag. 179).