Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil 6B_629/2015 vom 7. Januar 2016 ab, soweit es darauf eintrat (amtliche Akten BVD pag. 118 ff.). Zudem wurde der Beschwerdeführer am 23. März 2018 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 60.00 sowie am 13. Februar 2022 wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund zu einer Busse von CHF 40.00 verurteilt. Da er weder die Geldstrafe noch die Busse bezahlte, trat an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 26 Tagen (vgl. amtliche Akten BVD pag. 346).