1. Mit Urteil vom 14. April 2015 erklärte das Obergericht des Kantons Bern A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) der qualifizierten Veruntreuung schuldig und verurteilte ihn unter anderem zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten unter Anrechnung der Polizeihaft von 1 Tag (SK 2014 332; amtliche Akten BVD pag. 79 ff.). Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil 6B_629/2015 vom 7. Januar 2016 ab, soweit es darauf eintrat (amtliche Akten BVD pag.