4. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 150.00, werden A.________ auferlegt. V. Weiter wird verfügt: Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)