3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 5'612.90. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'500.00. IV. 1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24.12.2020 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 290.00 gewährte bedingte Vollzug (unter Gewährung einer Probezeit von 4 Jahren) wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.