Die Beweismassnahmen und sämtliche Verfahrensschritte hätten auch sonst stattgefunden (pag. 398). Der Beschuldige verlangt in seiner Berufung eventualiter und für den Fall erneuter Schuldsprüche, von den gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten sei ein Viertel auszuscheiden und dem Kanton Bern aufzuerlegen (pag. 506). Sämtliche Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten oszillieren seit Anbeginn um ein und dasselbe Kerngeschehen, nämlich die Kollision am 27. August 2021 um 18:05 Uhr.