Die Täterkomponenten, insbesondere die vorerwähnte Vorstrafe sowie die Administrativmassnahmen lassen den Beschuldigten strassenverkehrsbezogen als unbelehrbar erscheinen und rechtfertigen zudem eine angemessene Erhöhung der Busse um CHF 100.00. Die Gesamtbusse für den Schuldspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln beträgt damit insgesamt CHF 700.00. Auf Grund des zu beachtenden Verschlechterungsverbots ist die Kammer jedoch an die vorinstanzlich gesprochene Busse von CHF 550.00 gebunden.