22. Strafzumessung für die Übertretungen Für die Festsetzung der Strafe betreffend die Übertretungen kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 396). Für den Schuldspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall als schwereres Delikt empfehlen die VBRS-Richtlinien eine Busse in der Höhe von CHF 400.00 (VBRS-Richtlinien S. 23). Mit der Vorinstanz sind für die Kammer vorliegend keine Gründe ersichtlich, die eine Erhöhung oder Senkung der empfohlenen Busse aufdrängen würden.