Die Legalprognose ist mit Blick darauf als denkbar ungünstig zu bezeichnen, so dass der bedingte Vollzug nicht gewährt werden kann. Die Geldstrafe ist zu vollziehen. Gemäss Empfehlung der VBRS-Richtlinien wäre vorliegend nebst der Ausfällung einer Geldstrafe auch eine Verbindungsbusse auszusprechen. Dieses als Denkzettel bei bedingten Geldstrafen vorgesehene Ausscheiden eines zu bezahlenden Geldbetrags wird angesichts der vorliegend unbedingt ausgesprochenen Geldstrafe obsolet.