2021 wurde seitens des Beschuldigten und seiner Ehefrau ein totales Einkommen von CHF 524'193.00 (pag. 273) und Vermögen von CHF 6'340'817.00 deklariert (pag. 277). Aus der Steuererklärung 2022 geht hervor, dass das deklarierte Gesamteinkommen nunmehr CHF 648'365.00 und das Vermögen noch CHF 5'517'533.00 beträgt (pag. 434). Die Vorinstanz hat die damaligen Zusatzeinkommen der Ehegatten resp. des Beschuldigten (Wertschriftenerträge, Mietzinserträge, Pachtzinserträge, Vermögen) bei ihrer Rechnung wohl nicht oder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt, ansonsten der Tagessatz deutlich höher ausgefallen wäre.