In den Akten findet sich ein Berechnungsblatt der Staatsanwaltschaft (pag. 95; Tagessatz von CHF 380.00), nicht aber der Vorinstanz. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten haben sich seit dem erstinstanzlichen Verfahren wesentlich geändert. Der Vorinstanz stand als aktuellstes Beleg die Steuererklärung 2021 zur Verfügung (pag. 249 ff.). Weiter beantwortete der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung gerichtliche Fragen zu seinen finanziellen Verhältnissen (pag. 215 f.). 2021 wurde seitens des Beschuldigten und seiner Ehefrau ein totales Einkommen von CHF 524'193.00 (pag.