Dies darf von ihm allerdings erwartet werden und wirkt sich nicht zusätzlich strafmindernd aus. Er bestritt die ihm zur Last gelegten Taten auch im oberinstanzlichen Verfahren, was allerdings von seinem Recht, sich nicht selber belasten zu müssen, gedeckt ist und deshalb – entgegen der Auffassung der Vorinstanz – nicht zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden darf (vgl. pag. 394). Dies bedeutet aber auch, dass unter dem Titel Geständnisbereitschaft keine Strafminderung erfolgen kann. Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu werten. 21.5 Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3'000.00.