Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft (pag. 476 f.). Er wurde mit Strafbefehl vom 24. Dezember 2020 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 290.00 mit einer Probezeit von 4 Jahren und zu einer Busse von CHF 1'450.00 verurteilt (pag. 476 f.). Weiter geht aus dem Auszug des Administrativmassnahmenregisters ADMAS hervor, dass zwischen 1986 bis 2020 neun Administrativmassnahmen gegen den Beschuldigten verhängt werden mussten (pag. 478-487), was von einem schlechten automobilistischen Leumund zeugt.