nistrativrechtlichen Konsequenzen im Falle eines positiven Atemalkoholtests fürchtete. Weil der Beschuldigte später doch noch aussagekräftig auf Alkohol getestet werden konnte, blieb es jedoch beim Versuch. Er hat jedoch aus seiner Perspektive alle ihm möglichen Massnahmen getroffen, um die Kontrolle zu verhindern. Dass es dabei beim Versuch blieb, ist nur dem glücklichen Zufall zu verdanken, dass ein Zeuge vor Ort war, der sich nicht nur die Kontrollschildnummer des Flüchtenden aufschrieb, sondern die Geschädigte im Moment des erneuten Vorbeifahrens des Unfallwagens auch auf diesen aufmerksam machte.