478-487) bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt worden war, wusste er genau, dass die Polizei bei einer Kollision mit einem anderen Wagen zweifellos eine Atemalkoholprobe anordnen würde. Aus dem Umstand, dass der Beschuldigte vorliegend nachweislich bereits im Unfallzeitpunkt alkoholisiert war, kann geschlossen werden, dass er sich einer Kontrolle nicht nur eventualvorsätzlich im Sinne der Vorinstanz, sondern direktvorsätzlich zu entziehen versuchte, weil er – wenn er auch seine genaue BAK im Unfallzeitpunkt nicht kannte – die möglicherweise drohenden admi-