vgl. zum Ganzen auch Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 11. November 2020, SK 20 86). 17.2 Subjektiver Tatbestand Abweichend vom Grundsatz, wonach die Delikte des SVG auch bei fahrlässiger Tatbegehung strafbar sind, setzt Art. 91a SVG Vorsatz voraus, wobei Eventualvorsatz genügt. Wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich durch Unterlassung der Unfallmeldung zugleich nach Art.