__ hat der Beschuldigte dabei nicht wahrgenommen. Er konsumierte danach zu Hause ab ca. 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Wissen um den Unfall weiteren Alkohol – einen Whisky und drei bis vier dl Rotwein – wodurch eine zuverlässige Ermittlung der BAK im Unfallzeitpunkt verhindert wurde. Der angeklagte Sachverhalt ist somit erstellt, mit Ausnahme der Alkoholisierung im angeklagten Ausmass. III. Rechtliche Würdigung