Er entfernte sich anschliessend trotz entstandenen Sachschadens zuerst langsam rollend, dann zügig ohne weitere Massnahmen und ohne sich der Geschädigten zu erkennen zu geben vom Unfallort. Auf dem Rückweg passierte er den Unfallort und die Geschädigte sowie den Zeugen noch einmal, erneut ohne anzuhalten oder sich zu erkennen zu geben. Den Fahrradfahrer I.________ hat der Beschuldigte dabei nicht wahrgenommen.