14. Fazit Zusammenfassend ist erstellt, dass der Beschuldigte in angetrunkenem Zustand (wobei die genaue BAK nicht mehr ermittelt werden kann) der blinkenden und korrekt abbiegenden Geschädigten durch Überrollen der Haifischzähne und Missachten des «Kein Vortritt»-Signals den Vortritt nahm und in sie hineinfuhr, während sie einbog. Er entfernte sich anschliessend trotz entstandenen Sachschadens zuerst langsam rollend, dann zügig ohne weitere Massnahmen und ohne sich der Geschädigten zu erkennen zu geben vom Unfallort.