Beide Alternativrouten sind sehr weit. Der Beschuldigte hatte aber ein Interesse daran, schnell nach Hause zu fahren, weil er seinen Kollegen am Bahnhof verpasst hatte und er diesen zu Hause in Empfang nehmen wollte. Zudem musste der Beschuldigte nicht davon ausgehen, dass die GeschÃĪdigte noch am Unfallort ist. Er sah sich mithin nicht veranlasst, eine Alternativroute