_ (Strasse) wegrollenden Beschuldigten komplett (pag. 118). Alles, was er während des langsamen Wegrollens in Bezug auf die Geschädigte feststellen konnte, war, dass sie ihm weder mit dem Auto noch zu Fuss folgte, sondern offenbar verschwunden war. Aus dieser Wahrnehmung wird er geschlossen haben, dass die Geschädigte von einer Konfrontation mit ihm abgesehen hatte, so dass er sich bezüglich des Zwischenfalls unter SVG-Aspekten «in Sicherheit» wähnen durfte und seine Fahrt wieder beschleunigte. Daran vermag auch der mit Schreiben vom 15. September 2022 eingereichte Übersichtsplan mit möglichen Alternativrouten nichts zu ändern (pag. 287 f.). Beide Alternativrouten sind sehr weit.