ihm dann vorgehalten wurde, dass es dort noch einen Fahrradfahrer gehabt habe, konnte er sich nicht an den Fahrradfahrer erinnern (pag. 221 Z. 7-10). Nachdem der Beschuldigte an der Fortsetzungsverhandlung die Aussagen des Fahrradfahrers, Zeuge I.________, gehört hatte, erklärte er demgegenüber, er habe den Fahrradfahrer bemerkt und gesehen, dass dieser mit dem Arm Zeichen gemacht habe. Er (der Beschuldigte) habe in den Spiegel geschaut und sich gefragt, was der von ihm wolle. Er sei langsam gefahren, weil der Fahrradfahrer mit dem Arm herumgewedelt habe (pag. 330 Z. 37-44).