Die Verteidigung erklärte dazu im vorinstanzlichen Plädoyer, die einfache Verkehrsregelverletzung sei deshalb erfüllt, weil der Beschuldigte keinen Vortritt gehabt habe und es zur Kollision gekommen sei (pag. 332). Der Beschuldigte erklärte in seiner vorinstanzlichen Aussage, er sei ziemlich gerade und nicht schräg zum «Inseli» hin gefahren und habe nach links geschaut, während das Auto noch etwas gerollt und dabei über die Haifischzähne hinausgerollt sei, aber nur wenig (pag. 217 Z. 42-46; pag. 220 Z. 44-46). So ca. 20 cm. Er habe das Auto dann gestoppt. Dann habe er geradeaus und etwas rechts geschaut. Er habe das gelbe Auto gesehen.