12 digten könne deshalb nur soweit abgestellt werden, als diese durch andere Beweise bestätigt würden (pag. 380). Die Kammer kann sich diesen Ausführungen anschliessen. Der Fotodokumentation kann entnommen werden, dass die rechte Front des Autos des Beschuldigten offensichtlich mit der linken Vorderseite des Autos der Geschädigten kollidierte (pag. 108-117). Dass es zur Kollision kam, wurde auch nicht bestritten. Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl aber auch vorgeworfen, er habe infolge mangelnder Aufmerksamkeit das Signal «Kein Vortritt» missachtet und habe der korrekt von der G.___