Er habe darauf bestanden, dass es nur so habe gewesen sein können, dass die Geschädigte in ihn hineingefahren sei und nicht er in sie, was angesichts seiner anderen Aussagen, wonach er die Kollision gar nicht bemerkt habe, sowie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände und insbesondere der objektiv festgestellten Schäden an beiden Fahrzeugen nicht nachvollziehbar sei. Nachdem er auf dem Weg zum Bahnhof den winkenden Fahrradfahrer festgestellt und auch gesehen habe, wie dieser zum gelben Auto gefahren sei und auch bei seiner Rückkehr immer noch mit der Autofahrerin