Der Beschuldigte sei in seinen Aussagen zum relevanten Vorfall stets kurz geblieben und habe die Ereignisse chronologisch geschildert. Hingegen habe er sehr detaillierte Angaben dazu gemacht, was davor und danach stattgefunden habe, indem er bspw. in allen Einzelheiten den Verlauf der Grillparty habe schildern können und sich eingehend und empörend zum Verhalten der eintreffenden Polizisten geäussert habe. In seinen Aussagen zum Unfallhergang würden sich zahlreiche Widersprüche finden. So habe er der Polizei erklärt, mehrfach gebremst zu haben, um das gelbe Auto durchzulassen.