genaussagen von einem Glas Whisky und 3-4 Gläsern/dl Rotwein aus, so kann der Beschuldigte nach Rückrechnung (pag. 18-24) der BAK im Unfallzeitpunkt nicht nüchtern gewesen sein: Klar ist gemäss IRM-Rechnung, dass ein Nachtrunk von 4 dl Rotwein beim Beschuldigten mit 0.73 ‰ zu Buche schlägt (pag. 23). Ein Glas Whisky zu 40% à 0.25 dl enthält 8g Alkohol und führt bei einem Mann mit den Massen des Beschuldigten (78 kg, 187cm, 62 Jahren) für sich alleine zu einer BAK von ca. 0.11 ‰ (online BAK-Rechner).