10 Aus den Zeugenaussagen lässt sich für den Beschuldigten übereinstimmend ein erstes Einschenken von ca. 1.5 dl Rotwein in ein grösseres Weinglas rekonstruieren, gefolgt vom Nachschenken bei Eintreffen von D.________ und nochmaligem Nachschenken beim Eintreffen von E.________ (kurz vor 19:00 Uhr). Ein drittes Nachschenken machte niemand geltend, ausser der Beschuldigte selber für sich. Dies soll nach dem erneuten Dekantieren kurz vor Eintreffen der Polizei, aber bereits nach dem zweiten Nachschenken gewesen sein (pag. 219 Z. 26-28).