220 Z.11-14), ist doch eher lebensfremd, es sei denn, man habe bewusst innert Kürze einen alkoholisch hohen Mindestpegel anpeilen wollen. Genau das stand aber gerade nicht im Vordergrund, sondern vielmehr die Gespräche, wie der Beschuldigte selber angab (pag. 219 Z. 13 ff.). Der Beschuldigte hätte sich – wäre er tatsächlich im Unfallzeitpunkt komplett nüchtern gewesen – innerhalb von nur gerade mal 25-30 Minuten mit Freunden, die er teilweise jahrelang nicht mehr gesehen hat, zusammen mit dem Whisky eine BAK von mindestens 1.36 ‰ antrinken müssen (pag. 19, pag. 23).