322 Z. 32-38), die Geschädigte während dieser Begutachtung um 18:09 Uhr sodann die Polizei anrief (pag. 1, pag. 212 Z. 32-33) und der Beschuldigte dann auf dem Rückweg wieder an der Geschädigten und dem Fahrradfahrer vorbeigefahren ist, so dass Letzterer auch noch feststellen konnte, dass die Kontrollschildnummer mit «BE» begann (pag. 212 Z. 32- 35, pag. 322 Z. 33-37). Der Zeuge ist dann weitergefahren und war nicht mehr vor Ort, als die Polizei eintraf (pag. 322 Z. 38). Wenn der Beschuldigte nach dem Unfall um ca. 18:15 Uhr tatsächlich komplett nüchtern vom Bahnhof K.________ zu Hause angekommen ist, dann zuerst den ersten Gast C.____