Er habe nicht auf die Uhr geschaut (pag. 495 Z. 31-45, pag. 496 Z. 1-8) Anschliessend habe er mit seinen Kollegen 3-4 Gläser Rotwein getrunken (pag. 496 Z. 10-12). Auf Vorhalt, dass die Polizei um 19:01 Uhr bei ihm eingetroffen sei und er folglich den Whisky und 3-4 Gläser Rotwein in 35 Minuten getrunken habe, bestätigte der Beschuldigte dies (pag. 496 Z. 14-17). Er sei im Unfallzeitpunkt komplett nüchtern gewesen (pag. 496 Z. 21 f.). Es sei richtig, dass er den Wein schon vor der Abfahrt dekantiert habe. Von diesem Wein habe er vor der Abfahrt aber nichts getrunken (pag. 496 Z. 31 f.).