8 dessen Zug um 18:15 Uhr in K.________ angekommen sei (pag. 325 Z. 32 f.), sei falsch. Dieser Zug komme immer um kurz vor 18:00 Uhr in K.________ an bzw. immer kurz vor der Stunde. Es sei der 17:30 Uhr Zug ab Bern gewesen. Als er zurückgekommen sei, sei C.________ ja schon bei ihm zu Hause gewesen. Das sei um ca. 18:05 Uhr oder so gewesen (pag. 494 Z. 15 ff., pag. 495 Z. 5 f.). Auf Vorhalt der übrigen zeitlichen Abläufe meinte der Beschuldigte, es sei wohl so, dass er etwa um 18:25 Uhr oder 18:30 Uhr angefangen habe, den Whisky zu trinken. Er habe nicht auf die Uhr geschaut (pag.