Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. August 2022 schilderte der Beschuldigte, als er zu Hause angekommen sei, sei der erste Gast, C.________, bereits dort gewesen. Sie hätten sich herzlich begrüsst, weil sie sich schon lange nicht mehr gesehen hätten. Das sei um ca. 18:00 Uhr gewesen. Nach der Begrüssung hätten sie eine Überschwemmung im Badezimmer des Geschäftshauses aufgenommen. Danach seien sie in sein Büro gegangen und er habe C.________ eine Software gezeigt (pag. 218 Z. 34 ff., pag. 219 Z. 1 f., vgl. auch pag. 495 Z. 15 ff., Z. 22 ff.). Dazu hätten sie je ein Glas Whisky getrunken.