Zudem seien die Gläser Rotwein sehr gut gefüllt gewesen. Gestützt auf dieses Vorbringen – nur teilweise bestätigt durch die als Zeugen aufgerufenen drei Kollegen – kam die Vorinstanz denn auch zum Schluss, dass unter diesen Umständen nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könne, dass die massgebliche BAK im Zeitpunkt des Unfalles über der strafrechtlich relevanten Grenze gelegen habe, so dass es bezüglich FIAZ zum – heute rechtskräftigen – Freispruch gekommen ist.