Bestritten war zudem das Ergebnis der Rückrechnung der BAK auf den Unfallzeitpunkt durch das IRM. Der Beschuldigte machte nachträglich geltend, sein Nachtrunk habe vor den 3-4 Gläsern Rotwein bereits mit einem Glas Whisky begonnen. Zudem seien die Gläser Rotwein sehr gut gefüllt gewesen.