Weiter bestreitet der Beschuldigte, die Kollision bemerkt zu haben. Er habe den Schaden an seinem Auto erstmals bemerkt, als die Polizei ihn darauf aufmerksam gemacht habe. Die Geschädigte und der Fahrradfahrer gaben an, dass die Kollision akustisch gut hörbar gewesen sei und sie sich nicht vorstellen können, dass der Beschuldigte dies nicht mitbekommen hätte. Der Beschuldigte räumte auf Vorhalt entsprechender Aussagen des Fahrradfahrers an der vorinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung ein, nach der Kollision während ca. 10-20m verlangsamt weitergefahren zu sein.