Er habe rechts nach Verkehr Ausschau gehalten und weder ihr Abbiegen noch die Streifung seiner Karosserie mitbekommen. Sie habe die Kollision offenbar verursacht, als sie bei ihrem (zu engen) Abbiegen in die F.________ (Strasse) um seine Stossstange herumgefahren sei. Nach der Geschädigten hingegen soll es der Beschuldigte gewesen sein, welcher in ihren korrekt abbiegenden, sich in langsamer Fahrt befindlichen Personenwagen hineingefahren sei. Sie macht geltend, sie habe – auf die T-Mündung zufahrend – geblinkt und eingespurt. Weiter bestreitet der Beschuldigte, die Kollision bemerkt zu haben.