9. Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet die Umstände der Kollision. So bestreitet er, kurz vor der Kollision in Bewegung gewesen und damit aktiv in das Auto der Geschädigten hineingefahren zu sein. Stattdessen macht er geltend, er sei höchstens 20 cm über die Haifischzähne hinaus in die G.________ (Strasse) gefahren und habe dort angehalten. Die Geschädigte habe nicht geblinkt, so dass er davon ausgegangen sei, sie fahre geradeaus weiter. Er habe rechts nach Verkehr Ausschau gehalten und weder ihr Abbiegen noch die Streifung seiner Karosserie mitbekommen.