Versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (II): 2. Der Beschuldigte konsumierte vier Gläser Rotwein (ca. 4 dl), obwohl er nach dem vorgängig verursachten Unfall mit Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit rechnen musste. Dadurch versuchte er die zuverlässige Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im Unfallzeitpunkt zu verei- 6 teln.