(Strasse) zu und beabsichtigte nach links in die G.________ (Strasse) abzubiegen, wobei er infolge mangelnder Aufmerksamkeit das Signal «kein Vortritt» missachtete und der korrekt von der G.________ (Strasse) in die F.________ (Strasse) abbiegenden von J.________ […] den Vortritt nahm, weshalb es folglich zu einer seitlich-frontalen Kollision zwischen den beiden Personenwagen kam. Der Beschuldigte entfernte sich anschliessend trotz entstandenem Sachschaden, ohne unverzüglich Rücksprache mit der Geschädigten zu nehmen oder die Polizei zu avisieren.