7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 30. November 2021 (pag. 96 f.) – der als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – folgender Sachverhalt vorgeworfen: Einfache Verkehrsregelverletzung, pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (I), Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand (nachfolgend: FIAZ): 1. Der Beschuldigte fuhr in angetrunkenem Zustand (mind. 0.63 ‰) mit seinem Personenwagen […] auf die Verzweigung F.________ (Strasse) / G.________ (Strasse) zu und beabsichtigte nach links in die G.___