5 dem die Polizei bei ihm auch gewisse Zeichen von Alkoholisierung festgestellt hatte (unruhiges und angetriebenes Verhalten, provokativ aber zunehmend normal, Reaktion und Sprache unauffällig, Alkoholmundgeruch; pag. 16). Zwischen 19:10 und 19:25 Uhr wurde vor Ort zudem die Aussage des Beschuldigten aufgenommen (pag. 8), dies nach einer Belehrung über seine Rechte (pag. 14). Er wurde sodann von der Polizei ins Spital gebracht, wo er um 20:40 Uhr einem Blutalkoholtest unterzogen wurde (pag.