218 Z. 19-21). Stattdessen begab sich aber der Fahrradfahrer I.________ zur Geschädigten und konnte ihr die festgestellte Kontrollschildnummer des anderen Wagens und seine eigenen Koordinaten mitteilen (pag. 322 Z. 32 und pag. 212 Z. 31). Der Beschuldigte musste derweilen am Bahnhof K.________ feststellen, dass sein Kollege bereits angekommen war (er war mit seinem Faltvelo eigenständig auf dem Weg zur Grillparty), so dass er umkehrte und unverrichteter Dinge den gleichen Weg entlang wieder zurück nach Hause fuhr (pag. 218 Z. 20-23 und Z. 34-35, pag. 325 Z. 32-34). Dabei bog er erneut in die F.__