Die Geschädigte folgte daraufhin ihrem ursprünglichen Weg in die F.________ (Strasse) kurz weiter, hielt aber weiter vorne am rechten Strassenrand nach dem Fussgängerstreifen an mit der Absicht, gemeinsam mit dem Beschuldigten den Schaden aufzunehmen. Als sie zurück Richtung Strassenmündung lief, musste sie jedoch feststellen, dass das andere Unfallauto bereits weg war (pag. 212 Z. 24-27, pag. 213 Z. 8-11 und pag. 218 Z. 12). Der Beschuldigte war unmittelbar nach der Kollision auf seinem geplanten Weg weitergefahren bis zum Bahnhof K.________, ohne anzuhalten oder mit der Geschädigten sonstwie Kontakt aufzunehmen (pag. 217 Z. 31, pag. 218 Z. 19-21).